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Am Seminar kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse erweitern will. Zur Prüfung vor der IHK ist zuzulassen, wer

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis

oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis

oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur/zum Personaldienstleistungskauffrau/mann und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis

oder

eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Ausnahmen sind im Einzelfall nach Prüfung durch die IHK möglich!

Ausbildereignung:
Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Prüfung der Nachweis über eine erfolgreiche Ausbilderprüfung (AdA gem. AEVO) erbracht werden.

Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Lehrgangsbeginn durch die IHK schriftlich bestätigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Ansprechpartner bei der IHK für die Zulassung und Prüfungsfragen:
IHK Stuttgart: Frau Daniela Berner, Tel.: 0711 2005-1339